WOLFGANG ZIMMERMANN
DIPL. ING. ARCHITEKT
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Sachverständigen & Architekten Büro Zimmermann
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VON DER ARCHITEKTENKAMMER BERLIN ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER
SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN
6. Sollten Gutachten schriftlich oder mündlich beauftragt werden?
 
• Zweck des Gutachtens
   z.B. Ermittlung des Verkehrswerts, des Ertragswert, des Beleihungswert etc.
• Wertermittlungszeitpunkt
   ist der heutige Wert des Grundstücks oder der Wert vor 5 Jahren zu ermitteln?
• genauer Gegenstand der Bewertung
   z. B. Ermittlung des Wertes eines Grundstückes mit der oder ohne die vorhandene Bebauung, oder Ermittlung des Wertes der
   Bebauung ohne das Grundstück
• ob von der Annahme ausgegangen werden soll, daß keine Bodenkontaminationen vorliegen, oder ob dies untersucht werden soll
• Umfang und ggf. vereinbarte Beschränkung der finanziellen Haftung gegenüber dem Kunden
• die Berechnungsgrundlage und die Fälligkeit der Vergütung des Bewertungsauftrages einschließlich der Kosten und Auslagen
  (z.B. für die Einholung von Vergleichspreisen bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens)
Der Auftrag für ein Wertgutachten sollte also immer schriftlich formuliert werden, damit keine Missverständnisse über die vorgenannten Fragen entstehen.
 
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