WOLFGANG ZIMMERMANN
DIPL. ING. ARCHITEKT
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Sachverständigen & Architekten Büro Zimmermann
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VON DER ARCHITEKTENKAMMER BERLIN ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER
SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN
5. Sachverständige erstellen Immobilienwertgutachten / Immobilienwertermittlung
 
Die Qualifikation eines Sachverständigen für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken kann nicht allein im Rahmen der Ausbildung für einen Ausbildungsberuf erworben werden. Neben dem Abschluß an einer anerkannten Hochschule muß ein Sachverständiger eine interdisziplinäre Ausbildung in folgenden Bereichen haben:

Bauplanungsrecht, Bodenrecht, Bautechnik, Betriebswirtschaft, Mathematik, Statistik, Volkswirtschaft, Stadtplanung, Wohnungswirtschaft und Vermessungswesen.

Bei der Bewertung von Immobilien kann es in schwierigen Fällen trotzdem erforderlich sein weitere Fachleute zu konsultieren,
z. B. Chemiker (Bodenkontaminationen), Fachleute für Grundbau und Bodenmechanik, etc.

Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger für......" ist nicht geschützt, die erforderliche Qualifikation eines Sachverständigen für Immobilienwertermittlung ist jedoch vom Dachverband der europäischen Immobilienbewerterverbände TEGOVA ("The European Group of Valuers Association") definiert worden. Die TEGOVA ist der einzige Dachverband für mehr als 20.000 Immobiliensachverständige in Europa. An die Qualifikation eines Sachverständigen für Immobilienbewertung stellt die TEGOVA folgende Anforderungen:

1. Der Sachverständige muß einen geeigneten Abschluß an einer anerkannten Hochschule erworben haben, er muß nach dem
Hochschulabschluß mindestens zwei Jahre Erfahrung gesammelt haben, er muß nachweisen können, daß er sein berufliches
Wissen durch ein kontinuierliches Fortbildungsprogramm aufrechterhalten und erweitert hat,
2. er verfügt über ausreichende Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse und Erfahrung in der Bewertung von Immobilien in der
jeweiligen Lage und Kategorie, oder er hat eventuelle Unzulänglichkeiten seiner Qualifikation vor der Annahme des Auftrags
gegenüber dem Kunden offengelegt und wird ggf. durch eine oder mehrere kompetente Personen unterstützt,
3. er erfüllt alle rechtlichen, sonst vorgeschriebenen, ethischen und vertraglichen Anforderungen der Aufgabe und er hat eine
Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für die bei jedem Auftrag übernommene Verantwortung

In der Praxis sind viele Sachverständige für Grundstückswertermittlung von ihrer primären Ausbildung her Vermessungsfachleute (Geodäten). Neben den Vermessungsingenieuren, als der am häufigsten vertretenen Berufsgruppe sind Sachverständige häufig Architekten, Bauingenieure, Betriebswirte und Volkswirte, Wirtschaftsingenieure, Wohnungswirtschaftler, Stadtplaner und Juristen.

Aus diesen Berufen rekrutieren sich auch die von den Industrie- und Handelskammern, den Architektenkammern oder den Baukammern der jeweiligen Bundesländer öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen. Die (öbuv) Sachverständigen haben vor einem besonderen Fachausschuß, der entweder von den Industrie- und Handelskammern, den Architektenkammern oder den Baukammern am Geschäftssitz des Gutachters gebildet wurden, ihre Erfahrung nachgewiesen. Auf den für alle Sachverständigen zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen geltenden Grundsatz der neutralen und marktgerechten Wertermittlung sind die öbuv Sachverständigen vereidigt worden. Im Gebiet der ehemaligen DDR gibt es außerdem noch "Staatlich zugelassene Sachverständige". Diese Sachverständigen wurden vor dem 3.10.1990 von staatlichen Stellen der DDR benannt. Der Titel darf heute weiter geführt werden, wird aber nicht mehr vergeben. Gutachten werden gemäß §192f BauGB auch von den Gutachterausschüssen der Gemeinden erstellt. Die Gutachterausschüsse erstellen ca. 10 % aller Wertgutachten.
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