1. Gründe für Immobilienwertermittlung / Immobilienwertgutachten |
Immobilienwertgutachten werden aus juristischen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Anlässen erstellt und erfordern je nach Anlass die im Folgenden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aufgeführten unterschiedlichen Bewertungsmethoden: |
Verkehrswerte |
Bewertung nach dem Baugesetzbuch, der Wertermittlungsverordnung (WertV), den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) |
Beleihungswerte von Immobilien | Bewertung u. a. nach dem Hypothekenbankgesetz |
Bilanzwerte von Immobilien | Bewertung u. a. nach dem Aktien und Handelsgesetzbuch |
Einheitswerte von Immobilien | Bewertung u. a. nach dem Bewertungsgesetz |
Entschädigungswerte | Bewertung u. a. nach dem Baugesetzbuch |
Versicherungswerte | Bewertung u. a. nach dem Versicherungsvertragsgesetz |
Die Anlässe für die Immobilienwertermittlung können im Einzelnen sein: |
Klärung von Immobilienvermögen in Familienrechtsangelegenheiten Erbschaft, Pflegschaftsangelegenheiten, Scheidung, Schenkung, Vormundschaftsangelegenheiten etc. |
Feststellung von Verkehrswerten vor oder nach einem Grundstückskauf oder Verkauf z. B. Empfehlung für die Höhe eines Kauf- oder Verkaufspreises, Ermittlung des Verkehrswerts bei Kaufvertragsstreitigkeiten nach Abschluß eines Kaufvertrages |
Steuerliche Angelegenheiten z. B. Feststellung des Gebäudewertanteils am Gesamtwert eines bebauten Grundstücks im Rahmen der Einkommensteuer, Prüfung von Erbschaftssteuerbescheiden nach dem Jahressteuergesetz, Schenkungssteuerbescheid |
Vereinigungsbedingte Fälle z. B. Sachenrechtsbereinigungsgesetz (Entschädigungen für auseinanderfallendes Eigentum an Gebäuden und Grundstücken), Schuldrechtsänderungsgesetz (Entschädigungen für Erholungsgrundstücke) |
Gerichtsgutachten Wertgutachten werden von Gerichten beauftragt wenn nicht allein juristisch zu entscheidende Sachverhalte, zum Beispiel Bautechnik, Bauentwurf et cetera, Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind. Weitere steuerlich und juristisch bedingte Anlässe |
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